Oldtimer-Wandern an der Mecklenburgischen Seenplatte – 22. und 23. August 2025
Für die Online-Anmeldung benötigen wir von Ihnen
folgende Informationen und Dateien:
- Daten zum Fahrenden
- Daten zu Mitfahrenden
- Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Hubraum, PS)
- Fahrzeugfoto (Querformat, hochaufgelöste Bilddatei: JPG oder PDF)
Während des Anmeldeprozesses können Sie zwischen den einzelnen Seiten wechseln. Die Anmeldung kann nicht zwischengespeichert werden.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne unter 030 86 86 259 oder landpartie-classic[at]bbr.adac.de.
Veranstaltungscharakter
Die ADAC Landpartie Classic ist eine Oldtimer-Veranstaltung mit ausfahrtähnlichem Charakter („Oldtimer-Wandern“), die der ADAC Berlin-Brandenburg e. V. veranstaltet (im Folgenden: Veranstalter).
Bei der Veranstaltung werden keine Prüfungen mit festgelegten Durchschnittsgeschwindigkeiten (GLP) durchgeführt. Die Startzeit der einzelnen Teilnehmenden für die jeweilige Tagesetappe wird vom Veranstalter vorgegeben. Der Ausgangspunkt der ADAC Landpartie Classic und die Öffnungszeiten der WPs (Wanderpunkte) werden den Teilnehmenden rechtzeitig vor dem Start bekannt gegeben. An den Wanderpunkten werden den Teams – bestehend aus Fahrer oder Fahrerin und Beifahrer oder Beifahrerin und gegebenenfalls Mitfahrenden – Aufgaben gestellt, die gelöst werden müssen. Den im Rahmen einer Gesamtwertung ermittelten ersten drei Teilnehmenden bzw. Teams pro Klasse werden bei der abschließenden Abendveranstaltung Preise übergeben.
Die sich aus der vorgegebenen Fahrstrecke (gekennzeichnete Strecke) und der vorgesehenen Fahrzeit ergebende Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei max. 30 km/h.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Oldtimer-Fans mit historischen und klassischen Automobilen, die bis zum 31.12.1995 erstmals zugelassen wurden und über eine gültige Straßenzulassung verfügen. Zweiräder, LKW und Nutzfahrzeuge sind nicht zugelassen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 100 Fahrzeuge; die Auswahl erfolgt durch den Veranstalter in freiem Ermessen und ist unabhängig vom zeitlichen Eingang der Nennung.
Die teilnehmenden Fahrzeuge werden gemäß Baujahr in folgende Fahrzeugklassen eingeteilt:
- Klasse A – D: bis einschl. Baujahr 1950
- Klasse E: Baujahr 1951 bis einschl. 1960
- Klasse F: Baujahr 1961 bis einschl. 1970
- Klasse G: Baujahr 1971 bis einschl. 1980
- Klasse H: Baujahr 1981 bis einschl. 1995
Dem Veranstalter ist freigestellt, Klassen mit weniger als 3 Fahrzeugen mit der nächstjüngeren Klasse zusammenzulegen oder darüber hinaus Sonderpreise auszuschreiben.
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den deutschen Bestimmungen für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr uneingeschränkt entspricht und ordnungsgemäß zugelassen ist. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug muss den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen entsprechen. Die Fahrenden müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Fahrzeugeigentümer oder die Fahrzeugeigentümerin dem Haftungsverzicht zugestimmt und diesen unterschrieben hat.
Anmeldungen
Circa 4 Wochen nach Anmeldung erhalten alle angemeldeten Personen eine schriftliche Benachrichtigung, ob die Nennung berücksichtigt werden konnte. Mit der vorläufigen Annahme der Nennung durch den Veranstalter erhalten die Teilnehmenden die Information über das zu entrichtende Nenngeld. Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Nennbestätigung zu überweisen. Sollte eine Rechnung benötigt werden, wird diese gern auf Anfrage ausgestellt. Erst nach fristgerechtem Geldeingang erhält die Nennung ihre Gültigkeit.
Die Angaben zu Mitfahrenden sollen im Rahmen der Nennung erfolgen. Sie müssen aber spätestens bei der Dokumentenabnahme nachgereicht werden.
Zur Online-Anmeldung gehört ein hochaufgelöstes Foto des genannten Kraftfahrzeuges. Mit Übergabe dieses Fotos an den Veranstalter, haben die Teilnehmenden dies zur Veröffentlichung in den Druckerzeugnissen der Veranstaltung, auf der Internetseite der Veranstaltung oder in Presseveröffentlichungen des Veranstalters freigegeben. Die Teilnehmenden stellen sicher und haften dafür, dass sie alle Rechte an dem eingereichten Foto des Kraftfahrzeugs innehaben, die dem Veranstalter übertragen werden, so dass dieser das Foto, wie dargestellt, nutzen darf.
Nenngeld
Die Anmeldegebühr für die Veranstaltung beträgt pro Team (Fahrzeug mit einem Fahrer oder einer Fahrerin und einem Mitfahrer oder einer Mitfahrerin) 1.090 Euro. Weitere Mitfahrende bezahlen nur 50 Prozent des Betrages.
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive MwSt.
Die Kosten für die Unterbringung im Hotel inkl. Nebenkosten wie Kurtaxe etc. sind nicht in der Anmeldegebühr enthalten. Informationen zum Veranstaltungshotel erhalten Sie unter dem Menüpunkt Hotel.
Stornierung
Bis zum 31. Mai 2025 ist der Rücktritt von der Anmeldung zur Veranstaltungsteilnahme kostenfrei möglich.
Bei einer späteren Stornierung fallen folgende Kosten an:
- bis zum 51. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 Euro
- ab dem 50. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 Prozent der Anmeldegebühr
- ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Anmeldegebühr
- ab dem 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Anmeldegebühr
Für das Hotel gelten die Stornobedingungen des Hotels.
Leistungen
Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:
- zwei geführte Tagesrouten mit Stopps an unterschiedlichen „Wanderpunkten“
- Streckenführung nach Navigation (TomTom Navigationsgerät wird leihweise zur Verfügung gestellt)
- Verpflegung während der Tagesetappen am 22. und 23. August 2025
- Wanderpunkte mit Spiel und Spaß
- Vorstellung der Klassiker durch einen bekannten Oldtimer-Experten
- Abendprogramm inkl. Verpflegung am 22. und 23. August 2025
- bewachte Parkmöglichkeiten
- Pannenhilfe und technische Betreuung
- Teamunterlagen inkl. Bordkarten und Startnummernschilder
- Programm zur Veranstaltung
- Veranstalterpräsente
- Pokale/Sonderpreise
- Fotoerinnerungen auf der Veranstaltungswebsite sowie Social Media-Beiträge auf Instagram und Facebook
- Teilnehmer-Unfallversicherung
- und vieles mehr …
Dokumenten- und technische Abnahme
Bei der Dokumentenabnahme werden Fahrerlaubnis der Fahrenden und Kraftfahrzeugschein geprüft sowie die Teamunterlagen und das Programm zur Veranstaltung ausgegeben.
Es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Fahrerlaubnis der Fahrenden
- Personalausweis der Fahrenden
- Fahrzeugpapiere
- Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers oder der Fahrzeugeigentümerin
Darüber hinaus müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt die persönlichen Daten der Mitfahrenden bekanntgegeben werden. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge müssen mit den gesetzlichen geforderten Mindestversicherungssummen versichert sein. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Versicherung nachweisen, die dem Mindestversicherungsstandard einer inländischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung entspricht. Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrenden, dass für das gesamte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Versicherung uneingeschränkt besteht.
Datum und Ort der technischen Abnahme wird den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt. Die technische Abnahme hat lediglich allgemeinen informatorischen Charakter für den Veranstalter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Kontrolle der Startnummernschilder usw.). Bei der technischen Abnahme werden die grundlegenden Übereinstimmungen der Fahrzeuge unter Berücksichtigung der geltenden Straßenverkehrsvorschriften kursorisch kontrolliert. Die technische Abnahme verlagert die Verantwortung für die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges nicht auf den Veranstalter.
Bei der technischen Abnahme und bei der Dokumentenabnahme müssen die Fahrenden sowie alle Mitfahrenden anwesend sein.
Startreihenfolge/Startnummernschilder
Der Start für die beiden Etappen erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst. Die Startnummernschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn und hinten am Fahrzeug angebracht sein.
Ehrenpreise
Die drei erstplatzierten Teams, die im Rahmen einer Gesamtwertung die an den Wanderpunkten gestellten Aufgaben insgesamt am erfolgreichsten absolvieren konnten, erhalten Preise. Beim Concours d’Elégance werden darüber hinaus die besten Fahrzeuge der jeweiligen Altersklasse prämiert. Dabei sind Zustand des Fahrzeugs und Originalität wesentliche Kriterien. Zudem behält sich der Veranstalter die Vergabe weiterer Preise vor.
Die Siegerehrung findet im Rahmen der abschließenden Abendveranstaltung statt. Die Ehrung ist fester Bestandteil der Veranstaltung. Dementsprechend werden Pokale und sonstige Preise nicht nachgesandt.
Hunde
Hunde sind grundsätzlich bei dieser Veranstaltung erlaubt, können jedoch nicht an allen Stationen und nicht bei den Abendveranstaltungen mitgeführt werden.
Haftung
Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erforderliche Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung sowie des Programmablaufs und des Zeitplans der ADAC Landpartie Classic 2025 vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände (insbesondere höhere Gewalt oder behördliche Vorgaben) notwendig ist, ohne jegliche Schadensersatzpflichten zu übernehmen.
Verantwortlichkeit und Haftungsbeschränkung der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden (Fahrende und Mitfahrende) nehmen auf eigene Gefahr an der ADAC Landpartie Classic 2025 teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für ihr Handeln und für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
- dem ADAC Berlin-Brandenburg e. V., dessen Vorständen, Geschäftsführung, hauptamtlichen Mitarbeitenden, Sportwarten und ehrenamtlichen Helfenden,
- den Mitarbeitenden der ADAC Straßenwacht sowie des ADAC Oldtimer-Service, die Arbeiten auf Wunsch der Teilnehmenden vor Ort ausführen,
- den ADAC Ortsclubs, soweit sie diese Veranstaltung unterstützen,
- den beteiligten ADAC Partnerclubs,
- allen an der ADAC Landpartie Classic 2025 beteiligten Sponsoren und Partnern,
- den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom ADAC Berlin-Brandenburg e.V. mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden,
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen,
- sowie gegenüber den Haftpflichtversicherungen der hier enthafteten Personen.
Der Haftungsverzicht gilt auch für Schäden, die aufgrund einer möglichen Absage der ADAC Landpartie Classic oder sonstiger Änderungen des Zeitplans entstehen.
Der Haftungsverzicht gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; er gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und Unterlassung. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Die Haftungsverzichtserklärung muss von allen Teilnehmenden (Fahrende und Mitfahrende) sowie den Eigentümern oder Eigentümerinnen des Kraftfahrzeuges unterzeichnet vorliegen.
Allgemeine Bestimmungen
Für diese Ausschreibung gilt deutsches Recht.
Änderungen vorbehalten, Stand August 2024